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Satzung und Leitbild

 

Das Leitbild und die Satzung bestimmen unsere Arbeit im Landesverband. Das Zitat „Der Mensch ist zur Freiheit verurteilt“ von Sean-Paul Sartre

ist einer unserer Leitsprüche.  

 

 

 

Leitbild

 

Der Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung e.V. hat es sich seit 1990 zur Aufgabe gemacht, eine Struktur der freiwilligen Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhalt zu bilden. Das seitdem geschaffene Netzwerk an Vereinen der freien Straffälligenhilfe ermöglicht allen Beteiligten einen Austausch zu verschiedenen Themengebieten und Projektbereichen.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die Chancengleichheit jedes Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Leben im demokratischen und friedlichen Miteinander.

Wir unterstützen Inhaftierte, Haftentlassene, deren Familienangehörige und andere betroffene Personen durch eine individuelle Begleitung, unter Achtung aller Menschenrechte. 

 

Daraus resultieren:

Satzung& Leitbild

Im Hinblick auf die Hilfesuchenden:

Ein wertschätzender und respektvoller Umgang mit den Hilfesuchenden bildet unsere Arbeitsgrundlage. Wir achten die Würde des Menschen und behandeln jeden Menschen nach dem Gleichheitsprinzip. Gleichwohl Vertrauen wir in die Fähigkeit einer jeden Person, sich weiterzuentwickeln und zu wachsen. Die individuelle Existenzsicherung wird durch die Einbeziehung des Sozialraums und der Lebenswelt der einzelnen Person gewährt, indem wir uns gezielt an individuellen Bedürfnissen orientieren. Die Integration auf dem Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft soll die Selbstbefähigung jeder hilfesuchenden Person bekräftigen, damit in Zukunft ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung möglich ist.

 

 

Der Landesverband ist im Land Sachsen-Anhalt der Fach- und Dachverband für 16 regionale Vereine der freien Straffälligen-, Gefährdeten-, Jugend- und Bewährungshilfe. Er sichert die heute notwendige landesweite organisatorische und fachliche Vernetzung der Vereine und ihrer Angebote, sowie die störungsfreie länderübergreifende Integration von jugendlichen und erwachsenen Straftäter:innen nach der Haftentlassung. Fortwährende Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung werden in Form von Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeitenden, durch den Erfahrungsaustausch in einem multiprofessionellen Team, durch Fachtagungen, Gremienarbeit, Supervisionen und kollegialer Beratungen sichergestellt.

Wir kooperieren mit freien und staatlichen Diensten, die sich ebenfalls am ganzheitlichen Prozess zur Wiederherstellung des Rechts- und Sozialfriedens beteiligen.

 

Im Hinblick auf die Mitarbeitenden/ Netzwerke:

Im Hinblick auf die Öffentlichkeit:

Unser Ziel ist es, zum einen die Gesellschaft im Umgang mit Straffälligen zu sensibilisieren und zum anderen zu kommunizieren, dass jede Person ein Anrecht auf ein menschenwürdiges Leben hat. Das wichtigste Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, Akzeptanz und Verständnis für die notwendigen Aufgaben der Resozialisierung zu schaffen.

 

 

 

 

Selbstverständlich berücksichtigen wir die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in unserer Arbeit.

 

 

Satzung

Unsere Satzung beschreibt den Aufbau unseres Vereines und welche konkreten Ziele wir verfolgen. Sie beschreibt Regeln, die unsere Arbeit inhaltlich und organisatorisch bestimmen. Die aktuelle Fassung kann hier eingesehen und heruntergeladen werden - Satzung (Stand: 2018).